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Umzugscheckliste: was wann zu erledigen ist

Acht Wochen, vier Wochen, eine Woche, der Tag selbst. Mit den Fristen, die tatsächlich gesetzlich gelten.

PlanungLesezeit 7 Minuten

Die meisten Umzüge geraten nicht am Umzugstag in Schieflage, sondern vier Wochen vorher, weil eine Frist verstrichen ist. Diese Liste ist nach Zeitpunkten sortiert und nennt die Fristen, die wirklich gelten.

Acht Wochen vorher

  • Mietvertrag kündigen. Die gesetzliche Frist für Mieter beträgt drei Monate zum Monatsende, der dritte Werktag des Monats zählt noch für denselben Monat.
  • Umzugsunternehmen anfragen und Besichtigungstermine vereinbaren. In der Hochsaison sind die Termine früher vergeben.
  • Bei beruflichem Umzug: Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber klären, schriftlich.
  • Urlaub für den Umzugstag und den Tag danach einreichen.

Vier Wochen vorher

  • Nachsendeauftrag bei der Post beauftragen, er braucht einige Tage Vorlauf.
  • Strom, Gas und Internet ummelden oder kündigen. Internet hat oft die längste Vorlaufzeit, teils sechs Wochen.
  • Halteverbotszone für beide Adressen beantragen.
  • Sperrmüll anmelden und Entrümpelung beauftragen, falls nötig.
  • Kinderbetreuung und Schule ummelden.

Zwei Wochen vorher

  • Packmaterial liefern lassen und mit dem Keller, dem Dachboden und selten genutzten Räumen beginnen.
  • Kartons beschriften: Raum und Inhalt, nicht nur Inhalt. Am Zielort zählt der Raum.
  • Adressänderung an Bank, Versicherung, Arbeitgeber, Vereine und Abos melden.
  • Zählerstände notieren, sobald der Übergabetermin feststeht.

Die letzte Woche

  • Kühlschrank und Gefriertruhe abtauen, mindestens 24 Stunden vorher.
  • Wertsachen, Dokumente, Medikamente und Ladekabel in eine Tasche, die Sie selbst transportieren.
  • Erste-Nacht-Karton packen: Bettzeug, Handtücher, Zahnbürste, Kaffee, Werkzeug, Toilettenpapier.
  • Mit dem Umzugsunternehmen den Ablauf und die Telefonnummer für den Tag abstimmen.

Am Umzugstag

  • Zählerstände in beiden Wohnungen ablesen und fotografieren.
  • Übergabeprotokoll für die alte Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter ausfüllen.
  • Schlüssel zählen und im Protokoll festhalten, auch Keller- und Briefkastenschlüssel.
  • Beim Abladen auf Schäden achten und sie sofort melden, nicht erst beim Auspacken.

Nach dem Umzug

  • Ummeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen. In München online oder im Bürgerbüro, die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters ist Pflicht.
  • Kfz-Ummeldung, sofern sich der Zulassungsbezirk ändert.
  • Rundfunkbeitrag ummelden.
  • Nachbarn informieren und, falls die Hausordnung es verlangt, Aushang im Treppenhaus.

Die Ummeldefrist von zwei Wochen ist keine Empfehlung. Wird sie überschritten, kann ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro fällig werden, in der Praxis werden meist 10 bis 50 Euro verhängt.

Fragen zu Ihrem konkreten Fall?

Allgemeine Angaben helfen nur bis zu einem gewissen Punkt. Für Ihren Umzug rechnen wir das gern durch, telefonisch oder bei einer kostenlosen Besichtigung.

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