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AKUmzug MünchenMünchen, Deutschland, Europa

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vor dem Livegang prüfen lassen. Dieser Entwurf orientiert sich an den Paragraphen 451 ff. HGB und an branchenüblichen Umzugsbedingungen. AGB sind rechtsverbindlich und im Streitfall angreifbar. Lassen Sie den Text vor dem Livegang anwaltlich prüfen, insbesondere die Regelungen zu Haftung, Rücktritt und Zahlungsverzug.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Umzugs-, Transport-, Lager- und Entrümpelungsleistungen von AK-Umzug-München (TAG Auto Concept GmbH), Guardinistraße 133, 81375 München. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

Für Umzüge von Verbrauchern gelten ergänzend die Paragraphen 451 bis 451 h des Handelsgesetzbuchs. Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote werden nach einer Besichtigung erstellt und sind dreißig Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt.

Der vereinbarte Festpreis beruht auf den bei der Besichtigung festgestellten Umständen. Weichen Umfang, Zugang oder Etage am Umzugstag erheblich davon ab, wird der Mehraufwand vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten besprochen und gesondert vereinbart.

3. Leistungsumfang

Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot aufgeführten Leistungen. Nicht enthalten sind insbesondere Elektro-, Sanitär- und Schreinerarbeiten, das Verlegen von Bodenbelägen sowie Arbeiten, für die eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass

  • beide Wohnungen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind,
  • Angaben zu Etage, Aufzug, Zufahrt und Volumen zutreffen,
  • Gegenstände von besonderem Wert vor Beginn der Arbeiten benannt werden,
  • Kleinteile, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere und Dokumente selbst transportiert werden,
  • Aquarien, Pflanzen und Tiere gesondert vereinbart oder selbst befördert werden,
  • eine beauftragte Halteverbotszone tatsächlich freigehalten werden kann.

Entstehen durch unzutreffende Angaben Mehrkosten oder Wartezeiten, trägt sie der Auftraggeber.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nach Abschluss des Umzugs fällig, zahlbar per Überweisung, EC-Karte oder bar. Für Firmenkunden gelten die im Angebot genannten Zahlungsziele.

Arbeitskosten weisen wir auf der Rechnung getrennt aus, damit sie steuerlich geltend gemacht werden können.

6. Rücktritt und Terminverschiebung

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Bei einer Absage ab dem vierzehnten Tag vor dem Termin behalten wir uns vor, entstandene Aufwendungen sowie einen pauschalen Ausfallbetrag in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eine Verschiebung des Termins ist nach Verfügbarkeit möglich und wird nicht gesondert berechnet, sofern sie mindestens sieben Tage vorher mitgeteilt wird.

7. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen der Paragraphen 451 ff. HGB. Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt.

Eine weitergehende Absicherung ist über eine Transportversicherung zum Neuwert möglich und wird auf Wunsch vor dem Umzug vereinbart.

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Schadensanzeige

Äußerlich erkennbare Schäden sind bei der Ablieferung anzuzeigen. Nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen Ansprüche.

9. Einlagerung

Bei Einlagerung gelten ergänzend die Regelungen des Lagervertrags. Die Lagerung wird monatlich abgerechnet und ist nach dem ersten Monat mit einer Frist von vierzehn Tagen kündbar. Nicht eingelagert werden Lebensmittel, Pflanzen, Tiere, Gefahrstoffe sowie leicht entzündliche Gegenstände.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand München.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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